Einschränkung der Bewilligung für einzelne Insektizide

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht vor, analog zur EU, die Bewilligung für drei Insektiziden zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut zu suspendieren. Diese Insektizide der chemischen Gruppe der Neonicotinoide wurden aufgrund einer Publikation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt. Während der Suspendierung sollen Techniken entwickelt werden, mit welchen das Risiko für Bienen reduziert und die Sicherheitsmarge erhöht werden kann. Nachdem die EFSA eine Beurteilung der Bienengefährlichkeit von drei Wirkstoffen (Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam) veröffentlicht hat, wurde das BLW vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit einer Situationsanalyse beauftragt. Diese Beurteilung bestätigt, dass die Substanzen bei vorschriftsgemässer Verwendung unter normalen Bedingungen zwar kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, die Sicherheitsmarge unter gewissen Umständen jedoch gering ist.

Quelle
http://soaktuell.ch/index.php?page=/News/Einschraenkung-der-Bewilligung…