Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Klage am Mittwoch die Europäische Kommission kritisiert, ihrer Verpflichtung, Kriterien zu hormonell wirksamen Chemikalien zu erstellen, nicht nachgekommen zu sein. Damit gibt das Gericht Schweden Recht, die im Juli 2014 den Antrag eingereicht hatten. Die EU-Kommission hätte die klare und bedingungslose Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu der Spezifizierung der wissenschaftlichen Kriterien von endokrinen Disruptoren (EDC) bis zum 13. Dezember 2013 auszusprechen, heißt es im Urteil. Dies hat die Kommission bis heute nicht getan.
Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) befürwortet das Urteil. „Nach diesem Richterspruch müssen nun politische Entscheidungen getroffen werden, damit die EU-Kommission schnellstens ihre Aufgaben umsetzt, sodass endokrinschädigende Substanzen gemäß der Verordnung reguliert werden können. Nur dies garantiert das demokratisch vereinbarte Schutzniveau des EU-Rechts. Es ist bekannt, dass massive Lobbyaktivitäten der Industrie Auslöser der illegitimen Folgenabschätzung und für die Untätigkeit der EU-Kommission waren. Diese undemokratische Entwicklung muss gestoppt werden“, sagte Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany.
Quelle: DNR, 17.12.15
http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/chemie/3530-schweden-gewi…
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