Wer kennt sie noch? Blühende Ackerraine mit Klatschmohn, Kornblume, Acker-Rittersporn und Sommer-Adonisröschen. Waren sie in den sechziger Jahren noch ein häufiger Anblick, gilt heute fast jede zweite Ackerwildkrautart in Niedersachsen als akut gefährdet. „Sogar die Kornblume ist auf unseren Äckern in Südniedersachsen kaum noch zu finden“, sagt Reinhard Urner, der stellvertretender Vorsitzender des Landschaftspflegeverbandes ist. Die fast vergessenen Ackerwildkräuter böten eine beeindruckende Vielfalt an Arten, Formen und Farben in der Kulturlandschaft. Diese Vielfalt solle auch künftigen Generationen noch erhalten bleiben, meint Urner: „Der wachsende wirtschaftliche Druck in der Landwirtschaft lässt keinen Platz mehr für die Beikräuter. Durch ausgefeilte Unkrautbekämpfung sind die früher von blühenden Wildkräutern durchsetzten Ackerflächen heute nahezu frei von Begleitflora und -fauna.“ Der Rückgang der Ackerwildkräuter ist in ganz Deutschland festzustellen.
Sie erstreckt sich nicht nur auf die Wildkräuter selbst, sondern gilt auch für viele Tierarten, die direkt oder indirekt auf die Ackerwildkräuter als Nahrungsquelle angewiesen sind (direkt z.B. blütenbesuchende Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge oder indirekt z.B. insektenfressende Vögel wie das Rebhuhnküken, das eiweißreiche Insektenkost benötigt). Der Göttinger Raum ist für Ackerwildkräuter in Niedersachsen von besonderer Bedeutung. Viele Arten haben hier ihren Verbreitungsschwerpunkt. Von etlichen Arten sind die einzigen Vorkommen nur hier zu finden. Dabei sind insbesondere die flachgründigen, von Natur aus ertragsärmeren Kalksteinverwitterungsböden im Landkreis Göttingen für erfolgreiche Schutzmaßnahmen prädestiniert.
Um den „Ackerwildkrautschutz“ im Landkreis praktisch umzusetzen, vereinbart der Landschaftspflegeverband auf ausgewählten Ackerrandstreifen eine besondere Bewirtschaftung mit den Landwirten. Zentral für eine ackerwildkrautgerechte Bewirtschaftung ist neben dem „Ackern“ der Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die Landwirte werden im Gegenzug für den entgangenen Ertrag und den zusätzlichen Aufwand entschädigt.
Quelle: Landkreis Göttingen – Der Landrat, 17.07.2013
http://www.pressemeldung-niedersachsen.de/goettingen-kornblume-und-acke…
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