Das Bundesamt für Landwirtschaft schliesst nicht aus, dass die Anwendung der Insektizide eingeschränkt werden könnte

In der Schweiz war der Bundesrat in einem Bericht von vergangenem Oktober zum Schluss gekommen, dass es nicht nötig sei, Insektizide wie Clothianidin zum Schutz der Bienen zu verbieten (Beilage). Die relativ geringe Zahl von Bienen-Vergiftungsfällen in der Schweiz deute darauf hin, dass das Bewilligungssystem effektiv sei, heisst es im Bericht. Seit Beginn der Analysen von aussergewöhnlichen Bienenmortalitäten habe kein einziger Fall damit in Verbindung gebracht werden können, dass Saatgut mit Neonicotinoiden behandelt worden sei. Auch habe eine Studie des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) von 2009 bestätigt, dass die geltenden Auflagen genügten, um die Bienen zu schützen. Das BLW schliesst allerdings nicht aus, dass die Anwendung der Insektizide angesichts neuer Erkenntnisse weiter eingeschränkt werden könnte, wie Vizedirektorin Eva Reinhard auf Anfrage sagte.

Quelle: Schweizerbauer, 16.01.2013
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