Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs - 2009

Rote Listen sollen vor allem die Arten hervorheben, deren Bestände gefährdet oder vom Erlöschen bedroht sind. Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs wird alle fünf Jahre überprüft. Anhand der aktuellsten Bestandsentwicklungen und unter Berücksichtigung besonderer Risikofaktoren wurden die einzelnen Arten 2009 nach einem von der International Union for Conservation of Nature vorgegebenen Kriterienschema neu bewertet. Die Rote Liste der Vögel Luxemburgs 2009 wurde von der Centrale ornithologique Luxembourg in enger Zusammenarbeit mit Artspezialisten der feldornithologischen Arbeitsgruppe der LNVL (Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga) erstellt.

Kategorie 0 – Bestand erloschen (EX). Als erloschen gelten die Bestände der Vogelarten, welche in Luxemburg mindestens 10 Jahre kein regelmäßiges Brutvorkommen mehr haben und für welche seit mindestens fünf Jahren kein Brutnachweis mehr vorliegt:
Bekassine Gallinago gallinago ex Ende der 1980er Jahre; Birkhuhn Tetrao tetrix ex Mitte 1960er Jahre; Wiedehopf Upupa epops ex Letzter Brutnachweis 1971; Haubenlerche Galerida cristata ex Letzter Brutnachweis 1973; Brachpieper Anthus campestris ex Mitte 1980er Jahre; Blaukehlchen Luscinia svecica ex Letzter Brutnachweis 1902; Gelbspötter Hippolais icterina ex Letzter Brutnachweis 1994; Schwarzstirnwürger Lanius minor ex Um 1900; Rotkopfwürger Lanius senator ex Letzter Brutnachweis 1988; Kolkrabe Corvus corax ex Letzter Brutnachweis um 1946; Zaunammer Emberiza cirlus ex Letzter Brutnachweis um 1940; Grauammer Emberiza calandra ex Letztes Brutvorkommen 2001.
Kategorie 1 : Bestand vom Erlöschen bedroht. Zu dieser Kategorie zählen Vogelarten, deren Vorkommen seit der letzten Fassung der Roten Liste (Lorgé et al. 2005) unverändert vom Erlöschen bedroht ist. Hinzu kommen solche, deren Bestände seitdem um mehr als die Hälfte abgenommen haben, bzw. die starke Arealverluste hinnehmen mussten, und die heute nur noch mit weniger als 20 Brutpaaren oder an weniger als fünf Stellen in Luxemburg vorkommen. Auch Arten mit Bestandsabnahmen von 20–50 Prozent fallen in diese Kategorie, wenn sie zahlenmäßig selten sind (< 20 Brutpaare) oder nur an wenigen Stellen brüten und besondere Risikofaktoren hinzutreten. Wenn eine Art nach einer Bestandsabnahme um mehr als die Hälfte noch immer mit über 100 Paaren in Luxemburg brütet, kann das Vorliegen von Risikofaktoren gleichwohl auch zu einer Einstufung in Kategorie 1 führen. Gleiches gilt für Arten, die schon immer sehr selten in Luxemburg brüteten oder nur in geografisch eng begrenzten Räumen vorkommen.
Knäkente Anas querquedula; Wachtelkönig Crex crex; Kiebitz Vanellus vanellus; Steinkauz Athene noctua; Ziegenmelker Caprimulgus europaeus; Uferschwalbe Riparia riparia; Braunkehlchen Saxicola rubetra; Steinschmätzer Oenanthe oenanthe; Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus.
Kategorie 2 – Stark gefährdet. Arten mit sehr starker Bestandsabnahme (> 50 %) und mit landesweit weniger als 100 Brutpaaren gelten als stark gefährdet. Sofern Risikofaktoren hinzutreten, sind auch Arten mit sehr starker Bestandsabnahme und mehr als 100 Brutpaaren in Kategorie 2 eingestuft.
Haselhuhn Tetrastes bonasia; Rebhuhn Perdix perdix; Wachtel Coturnix coturnix; Heidelerche Lullula arborea; Wiesenpieper Anthus pratensis; Wiesenschafstelze Motacilla flava; Raubwürger Lanius excubitor.
Kategorie 3 – Gefährdet. Als gefährdet gelten Arten mit einer Bestandsabnahme von mehr als 50 % und mehr als 100
Brutpaaren in Luxemburg, aber auch solche mit weniger als 100 Brutpaaren und einer Bestandsabnahme von mindestens 20 %. Gleich gewertet wurde eine ähnliche Abnahme bei häufigeren Arten sofern Risikofaktoren hinzukommen. Auch seltene Arten mit stabilen Beständen von unter 100 Brutpaaren wurden beim Vorliegen
von Risikofaktoren als gefährdet eingestuft.
Reiherente Aythya fuligula; Rotmilan Milvus milvus; Habicht Accipiter gentilis; Turteltaube Streptopelia turtur; Kuckuck Cuculus canorus; Wendehals Jynx torquilla; Feldlerche Alauda arvensis.
Kategorie 4 – Vorwarnliste. Die Vorwarnliste enthält Vogelarten, die trotz eines Bestandsrückganges von 20 % und mehr noch mit über 100 Brutpaaren in Luxemburg brüten. Auch seltene Arten mit einem stabilen Bestand unter 100 Brutpaaren stehen auf der Vorwarnliste. Arten, von denen über 100 Brutpaare bekannt sind, werden nur dann auf der Vorwarnliste geführt, wenn sie von Risikofaktoren betroffen sind.
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis; Graureiher Ardea cinerea; Schwarzstorch Ciconia nigra; Uhu Bubo bubo; Schwarzmilan Milvus migrans; Baumfalke Falco subbuteo; Wanderfalke Falco peregrinus; Wasserralle Rallus aquaticus; Flussregenpfeifer Charadrius dubius; Schleiereule Tyto alba; Mauersegler Apus apus; Eisvogel Alcedo atthis; Grauspecht Picus canus; Rauchschwalbe Hirundo rustica; Mehlschwalbe Delichon urbicum; Baumpieper Anthus trivialis; Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus; Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix; Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus; Pirol Oriolus oriolus; Neuntöter Lanius collurio; Weidenmeise Parus montanus; Haussperling Passer domesticus; Feldsperling Passer montanus; Bluthänfling Carduelis cannabina; Goldammer Emberiza citrinella; Rohrammer Emberiza schoeniclus.

Quelle: Regulus Wissenschaftliche Berichte Nr 25, 2010
http://www.luxnatur.lu/publi/wb25067072.pdf