EU-Verbot betrifft nur 20 Prozent aller österreichischen Neonicotinoid-Anwendungen

Derzeit sind österreichweit fünf Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide als Pflanzenschutzmittel zugelassen: Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid. Insgesamt 43 landwirtschaftliche Kulturen von A wie Ackerbohne bis Z wie Zwiebel dürfen derzeit mit einem oder mehreren dieser Pestizidwirkstoffe entweder als Saatgutbeizung, Granulat oder Spritzbehandlung bzw. einer Kombination dieser Anwendungen behandelt werden. Insgesamt ergeben sich daraus derzeit 83 erlaubte Neonicotinoid-Anwendungen, da ja für manche Kukturen mehrere Wirkstoffe gleichzeitig zugelassen sind. Die EU-Teilverbote betreffen nur 17 dieser 83 Anwendungsmöglichkeiten von Neonicotinoiden in Österreich. Das erklärt sich einerseits dadurch, dass die als weniger bienengefährlich angesehenen Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid nicht Gegenstand der aktuellen EFSA-Bewertung waren und daher im Kommissionsvorschlag keine Berücksichtigung fanden. Andererseits sind auch bei den als besonders bienengefährlich geltenden Neonicotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam nur 17 von 39 derzeit erlaubten Anwendungen von den EU-Verboten betroffen.

Quelle: Oekonews, 19.05.2013
http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1080452