EU Verbot Insektizide - Schweiz müsste nicht nachziehen

Die EU-Kommission hat empfohlen, drei synthetische Insektizide wegen der möglichen Gefahren für Bienen für zunächst zwei Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. Verhängen die EU-Staaten ein Verbot, müsste die Schweiz laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nicht automatisch nachziehen. «Ein Alleingang würde aber schwieriger», sagte BLW-Sprecher Jürg Jordi zu einer Meldung der «Aargauer Zeitung» und der «Südostschweiz» vom Mittwoch. Die Schweiz verfolge die Diskussion in der EU. Sollte sich bei der Überprüfung der Insektizide Neues ergeben, könnten Massnahmen ergriffen werden. Ein Verbot müsste das laut Jordi nicht sein. «Denkbar wären auch neue Einschränkungen für die betroffenen drei synthetischen Neonicotinoide», sagte er mit Verweis auf die bereits strengeren Vorgaben in der Schweiz. Zudem sei umstritten, ob und wie weit Neonicotinoide den Bienen schadeten. Peter Neumann, Leiter des Institutes für Bienengesundheit an der Universität Bern, würde es begrüssen, «wenn die Schweiz etwas unternehmen würde», wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er spricht von zwar nicht tödlichen, aber trotzdem dramatischen Effekten der Neonicotinoide für Bienen. Diese Mittel haben mit dem Tod vieler Honigbienenvölker im Winter vermutlich zwar nicht direkt etwas zu tun, doch sie können die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten erhöhen und die Fruchtbarkeit der Wildbienen beeinträchtigen, wie Neumann sagte. Mit den gängigen Zulassungsverfahren lassen sich diese Auswirkungen aber nicht nachweisen.

Von daher wären neue Methoden, auch unter Berücksichtigung von Wildbienen, wünschenswert.» Ausserdem gab Neumann zu bedenken, welche Alternativen den Bauern nach einem Verbot von Neonicotinoiden bleiben würden. «Eine Rückkehr zu vor den Neonicotinoiden angewendeten Insektiziden wäre sicher nicht die Lösung.» Und auch zu Anwendungsbeschränkungen hat der Interessenvertreter der Bienen Vorbehalte: «Mir stellt sich die Frage, ob sie immer befolgt werden.»
Die EU-Kommission empfahl Ende Januar ein Verbot von drei synthetischen Neonicotinoiden nach einer Warnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor den Gefahren für Bienen. Es ging um die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam von Bayer und des Schweizer Agrochemie-Konzerns Syngenta. Alle drei Substanzen gehören zu den Neonicotinoiden. Syngenta-Konzernchef Mike Mack wehrte sich in einem von Syngenta im Internet veröffentlichten Interview gegen Auflagen für die Insektizide. Nicht sie, sondern die Varroa-Milbe sei für das Bienensterben verantwortlich. «Je eher wir beginnen, an einer Lösung für dieses Problem zu arbeiten, desto schneller erhalten wir eine Antwort für die Gesundheit der Bienen.» Von Auflagen betroffen wären weniger als 0,5 Prozent des Konzernumsatzes, wie Konzernleitungsmitglied John Atkin am Mittwoch an der Bilanzmedienkonferenz von Syngenta sagte. Doch für die EU-Bauern hätte ein Verbot tiefgreifende Folgen. Die Ertragseinbussen lägen bei bis zu 40 Prozent. Der gesamtwirtschaftliche Schaden in der EU werde auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt. Das entsprechende Produkt der Syngenta wird nach Angaben von Atkin in über 80 Ländern bei mehr als 20 Nutzpflanzen eingesetzt, namentlich bei Mais, Raps und Sonnenblumen.
Quelle: Schweizerbauer, 07.02.2013
http://www.schweizerbauer.ch/tiere/uebrige-tiere/eu-kommission-raet-zu-…