Pestizide und Bienen: EFSA legt neue Leitlinien vor

Die EFSA hat Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden veröffentlicht. Im bisherigen EU-Risikobewertungsmodell für Honigbienen wurden die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven nicht vollständig berücksichtigt. Die neuen Leitlinien schließen diese Lücken und enthalten darüber hinaus auch Modelle für Hummeln und Solitärbienen. Außerdem wird eine neue Methode zur Bewertung der Annehmbarkeit des potenziellen Schadens vorgeschlagen, dem Bienen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind. Die im Leitliniendokument der EFSA enthaltenen aktuellen Empfehlungen richten sich an alle, die an der Bewertung von Pestiziden beteiligt sind, einschließlich Industrie und Behörden.

Vor dem Hintergrund ihrer aktuellen Strategie zum Schutz der Bienengesundheit in Europa hatte die Europäische Kommission um die Erstellung neuer Leitlinien ersucht. Es besteht weit verbreitete Besorgnis aufgrund des in einigen Teilen der Welt beobachteten Bienenrückgangs. Man geht davon aus, dass viele Faktoren zu diesem Rückgang beitragen, darunter Erkrankungen, Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel und andere Umweltfaktoren einschließlich der möglichen Auswirkungen genetisch veränderter Organismen. Der Rückgang der Bienen ist bedenklich, da Bienen, insbesondere Honigbienen, eine wichtige Rolle bei der Bestäubung einer Vielzahl von Kultur- und Wildpflanzen spielen.

In den Leitlinien der EFSA werden mehrstufige Risikobewertungsmodelle für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen vorgeschlagen, die jeweils von einer einfachen ersten Stufe hin zu einer komplexeren höheren Stufe unter Einbeziehung von Feld- und Semi-Feldstudien[1] führen. Alle drei Modelle berücksichtigen vier Hauptpfade der Pestizidexposition: Ablagerungen von Spritzmitteln oder Staubpartikel, orale Aufnahme von Pollen, von Nektar und von Wasser (Guttationsflüssigkeit, Oberflächenwasser und Pfützen). Darüber hinaus wird der Exposition gegenüber Metaboliten von Pestiziden in Pollen und Nektar Rechnung getragen.

Ausgehend von spezifischen Schutzzielen, die in Absprache mit EU-Risikomanagern festgelegt wurden, wird anhand der Modelle das für Bienen bestehende Risiko quantifiziert. Die spezifischen Schutzziele definieren dabei das maximal annehmbare Schadensausmaß für Bienen, gemessen an einer Reihe von „zu schützenden Eigenschaften“. Für Honigbienen sind dies:
•Überleben und Entwicklung der Völker
•Gesundheit der Larven
•Verhalten der Bienen
•Abundanz (Bestandsdichte) der Bienen
•Fortpflanzungsfähigkeit

Die Sachverständigen der EFSA im Bereich Pestizide waren sich einig, dass bei Honigbienen alle zu schützenden Eigenschaften in direktem Zusammenhang mit der Volksstärke, also der Anzahl der Bienen im Stock, stehen. Das Modell für Honigbienen schlägt daher vor, dass es als nicht akzeptabel anzusehen ist, wenn die Größe eines Volks infolge der Exposition gegenüber Pestiziden zu irgendeinem Zeitpunkt um mehr als 7% abnimmt.

Es liegen nur wenige Daten zu den Mortalitätsraten von Hummeln und Solitärbienen vor, so dass die Modelle für diese Arten auf den für Honigbienen verwendeten Daten basieren, wobei jedoch ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor einbezogen wird, um Unterschiede hinsichtlich der Sensitivität gegenüber Pestiziden und anderer Faktoren wie Nahrungs- und Brutverhalten zu berücksichtigen.

Die Leitlinien der EFSA beinhalten einen neuen Ansatz zur Berechnung der Annehmbarkeit des potenziellen Schadensausmaßes. Diese Methode – die eine präzisere Bewertung des annehmbaren Verlusts von Sammelbienen ermöglicht als der bisherige Ansatz – sollte einen größeren Schutz für Honigbienenvölker bieten, die sich am Rande von mit Pestiziden behandelten Feldern befinden.

Die Sachverständigen der EFSA haben außerdem ein Risikobewertungsmodell entwickelt, das auf das Risiko durch die Exposition gegenüber subletalen Dosen von Pestiziden eingeht. Allerdings sind hier noch weitere Untersuchungen erforderlich, da sich Laborbedingungen von den tatsächlichen Verhältnissen in einem Bienenvolk unterscheiden. Bevor die Arbeiten an diesem Risikobewertungsmodell abgeschlossen werden können, ist es daher notwendig, eine Methode zu entwickeln, mit der exakt quantifiziert werden kann, inwiefern im Labor beobachtete subletale Wirkungen im Hinblick auf Auswirkungen für Bienenvölker im realen Leben von Relevanz sind.

Quelle: EFSA, 04.07.2013
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/130704.htm?wtrl=01