Bayer und Syngenta wehren sich gegen EU-Verbot von Neonicotinoiden

Die EU-Kommission irrt - diesen Standpunkt vertreten die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta zum „Neonicotinoid-Verbot“. Die beiden Unternehmen wehren sich deshalb. Die Pflanzenschutz- und Saatgut-Tochter Bayer CropScience hat bereits Mitte August eine Klage eingebracht. Am Dienstag der letzten Augustwoche teilte auch Syngenta mit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Bestimmung der Kommission habe sich auf ein "fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt und sei zudem nicht von allen Mitgliedstaaten unterstützt worden, teilte Syngenta dazu mit. Im April hatte sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, für das Verbot von drei Neonicotinoiden ausgesprochen. Die Wirkstoffe stellen nach Angaben der EU ein Risiko für die Bienen dar.

Auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich stimmte - nach einer in Österreich sehr emotional geführten Diskussion - einem Verbot zu. So dürfen von Dezember 2013 an die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, vom deutschen Bayer-Konzern, und Thiamethoxam, von Syngenta, nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. Wie Syngenta laut der französischen Nachrichtenagentur AFP mitteilte, sei die Ursache für das Bienensterben in Europa nicht das Pflanzenschutzmittel Thiamethoxam, sondern "laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung". John Atkin, Chef des Schweizer Unternehmens Syngenta, erklärte, sein Unternehmen würde lieber auf rechtliche Schritte verzichten, "doch leider bleibt uns keine andere Wahl, denn wir sind überzeugt, dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt". Die Kommission verstoße mit dem Verbot des Produkts gegen die Pestizidgesetzgebung und habe das Vorsorgeprinzip nicht korrekt angewandt.
Quelle: Bauernzeitung, 28.08.2013
http://www.bauernzeitung.at/?+Bayer+und+Syngenta+wehren+sich+gegen+EU-V…

Henk Tennekes

do, 29/08/2013 - 11:12

Der Toxikologe Dr. Henk Tennekes hat 2009 ganz zufällig - weil er aus der Krebsforschung kommt - erkannt, dass die Dosis-Wirkungs-Beziehungen von Neonikotinoiden und von krebserregenden Substanzen gleichartig sind. Die neurotoxische Wirkung der Neonikotinoide ist laut Tennekes irreversibel und dies macht sie so problematisch. Kommt ein Insekt mit dem Giftstoff in Kontakt, blockiert dieser spezifische Rezeptoren im zentralen Nervensystem des Tieres. Die Wirkung reichert sich bei wiederholter Exposition an. Das heißt, je öfter ein Insekt mit dem Wirkstoff in Kontakt kommt, desto schwerwiegender sind die Folgen. Ist sowohl die Rezeptoren-Besetzung als auch die durch sie ausgelöste Wirkung irreversibel, so treten zusätzliche "Verstärkereffekte" auf. Solche Verstärkereffekte kannte man bislang von krebsauslösenden Substanzen, nun wurde dies auch bei der letalen Wirkung der weit verbreiteten Insektizide aus der Klasse der Neonikotinoide bei Insekten nachgewiesen. Dies bedeutet, dass bereits geringe Konzentrationen von Neonikotinoiden in der Umwelt, die unterhalb der als "akut toxisch" geltenden Konzentration liegen, über einen längeren Zeitraum schädlich für zahlreiche im Wasser (aquatisch) und auf dem Land (terrestrisch) lebende Wirbellose sein können, für Bienen, Käfer, Schmetterlinge, Schnecken, verschiedene Fischarten und Würmer. Wegen der anderen Wirkungsmechanismen sind Neonikotinoide viel gefährlicher als klassische Insektizide. Neonikotinoide sind akut etwa 1.000 bis 10.000-fach giftiger als DDT, bei der längerfristigen Toxizität aber 100.000 bis 1.000.000-fach giftiger. Damit wurde klar, dass die langfristigen Wirkungen von Neonikotinoiden unterschätzt wurden.