Die Zahl der Brutvögel im Fuldatal, der Haubentaucher (Podiceps cristatus), Bekassine (Gallinago gallinago) und Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), nimmt ab. Zurück gehen auch die Bestände von Gänsesäger (Mergus merganser) und Kormoran (Phalacrocorax carbo). Das geht aus dem jüngsten Vogelbericht über das EU-Vogelschutzgebiet Fuldatal der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) hervor. Der Bericht wird jährlich erstellt und zeigt die Veränderungen auf. Laut Mitteilung von Arno Werner von der HGON sind die Zahlen bei den rastenden Durchzüglern wie Fischadler, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Bekassine und Neuntöter bei jährlichen Schwankungen zumindest stabil. Er bedauert, dass es außerhalb der Naturschutzgebiete keine Regeln oder Einschränkungen gebe, weder bei der Landwirtschaft noch beim Freizeitverhalten. Sogar der zu schützende Kormoran dürfe im EU-Vogelschutzgebiet geschossen werden. Zudem brächten unabgestimmte Maßnahmen bei der Auenrenaturierung einige Arten in unnötige Bedrängnis.
Im Fokus der Beobachtungen für das Jahr 2015 stehen die Vogelarten, die im EU-Vogelschutzgebiet Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula besonders zu schützen sind. Bei diesen sogenannten Zielarten handelt es sich um elf europäische zu schützenden Vogelarten, für die Hessen eine besondere Verantwortung habe, erläutert der HGON-Experte Arno Werner. Die Auswahl erfolgte, weil ein erheblicher Teil der hessischen Population in der Fuldaaue brütet oder auf dem Zug rastet.
Der Erhaltungszustand dieser Arten dürfe sich nicht verschlechtern, erläutert Arno Werner. Das Land Hessen habe der EU durch regelmäßige Berichte über den Zustand dieser Arten zu informieren. Die jährlich vorgenommenen Beobachtungen der Naturschutzverbände HGON und NABU sollen Aufschlüsse zu möglichen Veränderungen geben und dienen den Fachbehörden als Datengrundlage.
Spannend ist es laut Arno Werner, wie sich Eingriffe und Veränderungen, aber auch Störungen in der Fuldaaue auf die Vogelwelt auswirkten. Solche Trendaussagen seien aber nur aussagekräftig, wenn die Beobachtungen regelmäßig nach bestimmten Kriterien erfolgten.
Quelle: HNA, 12.10.16
https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rueckgang-pinguintaenzer-neu…
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